Aug. 2024
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KassenabrechnungIst die BEMA-Nr. 01k „nur“ ein Einstieg in die Kieferorthopädie?
Abo-Inhalt18.07.2024146 Min. LesedauerVon Jana Brandt, ZMV, individuelles Praxismarketing & Abrechnungsbetreuung InPrA, Sangershausen
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Hinweis an Redaktion
| Kieferorthopädische Leistungen sind in der Kieferorthopädie-Richtlinie (KFO-RL; iww.de/s11252) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) als Sachleistung hinterlegt. Ab einer bestimmten kieferorthopädischen Indikationsgruppe (KIG) können kieferorthopädische Leistungen zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erbracht werden. Die BEMA-Nr. 01k hat somit eine wichtige Rolle für folgende Sachleistungen. |
Inhaltsverzeichnis
- Diese Inhalte hat die BEMA-Nr. 01k
- Nur bestimmte Zahnärzte dürfen die BEMA-Nr. 01k erbringen
- So kann es nach Erbringung der BEMA-Nr. 01k weitergehen
- Die BEMA-Nr. 01k ist theoretisch nicht altersbegrenzt ...
- Wann und wie oft kann die BEMA-Nr. 01k berechnet werden?
- Während einer laufenden KFO-Therapie kann die Leistung erneut anfallen
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AUSGABE: AAZ 8/2024, S. 7 · ID: 50074631
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