Dez. 2022
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ApothekenentwicklungGrippeschutzimpfung in Apotheken als Regelleistung: Vergütung und Abrechnung
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Hinweis an Redaktion
| Der Vertrag zur Durchführung und Abrechnung von Grippeschutzimpfungen durch Apotheken nach § 132e Abs. 1a Sozialgesetzbuch (SGB) V zwischen dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) und dem Deutschen Apothekerverband e. V. (DAV) ist bundesweit rückwirkend zum 01.10.2022 in Kraft getreten. AH erläutert, worauf bei der Abrechnung geachtet werden muss. |
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AUSGABE: AH 12/2022, S. 2 · ID: 48725569
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