Digitale Apotheke
E-Rezept: noch keine Verordnung und Abrechnung von Blutzuckerteststreifen möglich
Momentan können nur „echte“ Arzneimittel, jedoch keine sogenannten „Duldungsarzneimittel“ wie Blutzuckerteststreifen auf einem E-Rezept zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet und abgerechnet werden. ...