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KostenträgerVerlängerung der Friedenspflicht in der Hilfsmittelversorgung
| Die am 29.02.2024 ausgelaufene Friedenspflicht hinsichtlich des seit dem 01.09.2023 geltenden beitrittspflichtigen bundesweiten Hilfsmittelvertrags aller Betriebskrankenkassen wurde nach einer Übereinkunft der spectrumK GmbH, der Gesellschaft für Wirtschaftlichkeit und Qualität bei Krankenkassen (GWQ ServicePlus AG) und dem Deutschen Apothekerverband e. V. (DAV) in Fragen zum Vertragsbeitritt sowie der in bestimmten Versorgungsbereichen zu erbringenden Präqualifizierung nochmals bis zum 30.04.2024 verlängert. |
| Die am 29.02.2024 ausgelaufene Friedenspflicht hinsichtlich des seit dem 01.09.2023 geltenden beitrittspflichtigen bundesweiten Hilfsmittelvertrags aller Betriebskrankenkassen wurde nach einer Übereinkunft der spectrumK GmbH, der Gesellschaft für Wirtschaftlichkeit und Qualität bei Krankenkassen (GWQ ServicePlus AG) und dem Deutschen Apothekerverband e. V. (DAV) in Fragen zum Vertragsbeitritt sowie der in bestimmten Versorgungsbereichen zu erbringenden Präqualifizierung nochmals bis zum 30.04.2024 verlängert. |
AUSGABE: AH 4/2024, S. 1 · ID: 49944843