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AHApotheke heute

ArbeitsrechtBerechtigte Kündigung: Der gefährliche Blick in eine fremde Personalakte

Abo-Inhalt21.06.2024645 Min. LesedauerVon RA Michael Röcken, Bonn

| Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht – vor allem dann nicht, wenn ein Mitarbeiter in fremde Personalakten schaut, Fotos macht und an Kollegen weiterleitet, um diese bei Gehaltsverhandlungen zu unterstützen. Dass dies zu einer Kündigung führen kann, ergibt sich aus einer jetzt veröffentlichten Entscheidung des Arbeitsgerichts (ArbG) Mainz (Urteil vom 13.12.2023, Az. 10 CA 581/23). |

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AUSGABE: AH 7/2024, S. 16 · ID: 50041932

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