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Juli 2024

ApothekenrechtGrundgebühr eines Online-Marktplatzes für Apotheken verstößt nicht gegen das Makelverbot

Abo-Inhalt04.06.202488 Min. LesedauerVon RAin Anika Mattern, Kanzlei am Ärztehaus, Münster

| Die Erhebung einer Grundgebühr von 399 Euro durch einen Online-Marktplatz für Apotheken verstößt nicht gegen das Makelverbot. Hingegen ist eine umsatzabhängige Transaktionsgebühr für den Verkauf apotheken-, jedoch nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel unzulässig (Oberlandesgericht [OLG] Karlsruhe, Urteil vom 13.03.2024, Az. 6 U 418/22). |

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AUSGABE: AH 7/2024, S. 15 · ID: 50048629

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