Nov. 2024
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DigitalisierungNeues von der elektronischen Patientenakte (ePA): das Opt-out-Verfahren
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| Die ePA ist ein individueller, speziell gesicherter Datenraum für Gesundheitsdaten, Arztbriefe und den Impfausweis des Patienten. Seit dem 01.01.2021 können Versicherte den Zugang zu ihrer ePA aktiv bei ihrer Krankenkasse über eine App beantragen. Dabei handelt es sich um das sogenannte Opt-in-Verfahren, das jedoch nur selten genutzt wurde. Daher wird das Verfahren zum 15.01.2025 auf das sogenannte Opt-out-Verfahren („ePA für alle“) umgestellt, bei dem der Patient der Erstellung einer ePA widersprechen muss. Apotheken sind u. a. zur Beratung über die ePA verpflichtet. |
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AUSGABE: AH 11/2024, S. 2 · ID: 50176528
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