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Elektronische KassenführungElektronische Kassensysteme: Meldepflicht startet ab 01.01.2025
Abo-Inhalt18.10.20242769 Min. Lesedauer
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Abruf-Nr. 242593
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| Nach § 146a Abgabenordnung (AO) müssen bestimmte elektronische Aufzeichnungssysteme (insbesondere elektronische Kassensysteme und Registrierkassen) seit dem 01.01.2020 über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung verfügen. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat nun den Beginn der Mitteilungsverpflichtung nach § 146a Abs. 4 AO kommuniziert (BMF, Schreiben vom 28.06.2024, Az. IV D 2 - S 0316-a/19/10011 :009, Abruf-Nr. 242593). |
So können Steuerpflichtige die Mitteilung vornehmen
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AUSGABE: AH 11/2024, S. 20 · ID: 50188132
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