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KostenträgerPrimärkassen NRW: Verlängerung der Friedenspflicht im Entlassmanagement
| Die ursprünglich bis zum 30.09.2024 geltende Friedenspflicht im Bereich des Entlassmanagements mit den Primärkassen in Nordrhein-Westfalen wurde bis zum 31.12.2024 verlängert. Demnach kommt es weiterhin nicht zu Retaxationen, wenn die Betriebsstättennummer (BSNR) in der Codierleiste und im Personalienfeld nicht übereinstimmt oder Unstimmigkeiten bei der Arztbezeichnung, dem Stempel oder dem Standortkennzeichen bestehen. |
| Die ursprünglich bis zum 30.09.2024 geltende Friedenspflicht im Bereich des Entlassmanagements mit den Primärkassen in Nordrhein-Westfalen wurde bis zum 31.12.2024 verlängert. Demnach kommt es weiterhin nicht zu Retaxationen, wenn die Betriebsstättennummer (BSNR) in der Codierleiste und im Personalienfeld nicht übereinstimmt oder Unstimmigkeiten bei der Arztbezeichnung, dem Stempel oder dem Standortkennzeichen bestehen. |
AUSGABE: AH 11/2024, S. 1 · ID: 50199560