E-Rezept aktuellFriedenspflicht für E-Rezepte: Fristverlängerung
Abo-Inhalt 02.01.2025 1 Min. Lesedauer
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Hinweis an Redaktion
| Die ursprünglich bis zum 31.12.2024 für alle gesetzlichen Krankenkassen geltende Friedenspflicht für E-Rezepte wurde vom Deutschen Apothekerverband e. V. (DAV) und dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) verlängert. |
Sie gilt so lange, bis die technischen Probleme, insbesondere bei der korrekten Angabe der Berufsbezeichnungen der verordnenden Ärzte, gelöst sind.
ID: 50272817
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