Kostenträger
Knappschaft/SVLFG: Neuer Vertrag zur aufsaugenden Inkontinenz
Seit dem 01.06.2025 gilt die neue Vereinbarung der Knappschaft und der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) über die Versorgung mit aufsaugenden Inkontinenzhilfen der Produktgruppe (PG) 15.