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AKAnwalt und Kanzlei

MusterformulierungenNotfallkontakte Auszubildende

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Einzelanwälte haben anders als Kollegen in größeren Kanzleien keine Vertretung im Büro. Sie müssen daher Absprachen mit externen, vertretungsbereiten Anwaltskollegen treffen, die in Krankheits- oder sonstigen Notfällen kurzfristig den Kanzleibetrieb aufrechterhalten. Eine solche Vertretungsregelung (§§ 53, 54 BRAO) ist ebenso Anwaltspflicht (BGH 10.4.25, V ZB 59/24) wie es sinnvoll ist, eine Kontaktliste für solche Notfälle zu pflegen. Junge Berufsstarter im Büro profitieren von Listen, die einen schnellen Überblick geben, wer wann in dringenden Fällen sofort erreichbar ist. Wir haben ein Muster speziell für Einzelanwälte zusammengestellt, dass aber auch individualisiert und auf andere Kanzleigrößen/-formen abgewandelt werden kann.

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