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Reparaturkosten130-Prozent-Anspruch auch für Leasingfahrzeug
| Die 130-Prozent-Reparatur ist auch bei einem Leasingfahrzeug schadenrechtlich geschützt möglich. Wenn alle Voraussetzungen vorliegen, muss der Versicherer die Reparaturkosten erstatten. Darauf hat das OLG Köln hingewiesen. |
Früher war die Frage, ob die 130-Prozent-Reparaturmöglichkeit auch für Leasingfahrzeuge besteht, eher theoretischer Natur. Denn angesichts der Verwertungsmöglichkeiten für das Fahrzeug im beschädigten Zustand einerseits und der erschwerten Verwertbarkeit für ein Fahrzeug, das nach einem wirtschaftlichen Totalschaden repariert wurde, und angesichts der Funktion der herstellereigenen Leasinggesellschaften als Absatzförderungsunterstützung andererseits hat dem eine Leasinggesellschaft kaum zugestimmt.
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AUSGABE: ASR 9/2022, S. 1 · ID: 48524752