Mietwagen
Grob fahrlässiger Unfall mit Mietwagen und Haftungsausschluss
Das OLG Hamm hat eine wichtige Entscheidung für Autovermieter gefällt. Sie betrifft eine Abweichung von den Grundsätzen der Vollkaskoversicherung, konkret vom Leitbild des § 81 Versicherungsvertragsgesetz (VVG), bei grober Fahrlässigkeit.