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Geringfügige Beschäftigung/MindestlohnAnhebung von Mindestlohn und Geringfügigkeitsgrenze – So gelingt die Umsetzung in der Praxis

Abo-Inhalt26.08.20227610 Min. LesedauerVon RA Dr. Christian Schlottfeldt, Berlin

| Zum 01.10.2022 wird der gesetzliche Mindestlohn auf zwölf Euro pro Stunde erhöht. Zugleich wird die Verdienstgrenze für eine geringfügige Beschäftigung auf 520 Euro pro Monat bzw. 6.240 Euro pro Jahr angehoben. Darüber hinaus werden einige wichtige Rahmenbedingungen der geringfügigen Beschäftigung neu geregelt. Der folgende Beitrag erläutert anhand der Rechtslage die sich für die Autohaus-Praxis ergebenden arbeitsvertraglichen Konsequenzen und bietet Ihnen Lösungsansätze an. |

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AUSGABE: ASR 9/2022, S. 13 · ID: 48492141

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