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Leasing/UmsatzsteuerLeasing und Mietkauf in der Umsatzsteuer: Wann liegt Lieferung und wann sonstige Leistung vor?
Abo-Inhalt26.08.20228250 Min. LesedauerVon Dipl.-Finw. (FH) Rabea Schwarz, LL.M., Münster
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Hinweis an Redaktion
| Leasing- und Mietkaufverträge zeichnen sich durch ihren gemischten Charakter aus. Sie enthalten Elemente des Miet- und auch des Kaufvertrags. Bei der umsatzsteuerrechtlichen Einordnung solcher Verträge stellt sich daher immer wieder die Frage, ob es sich um eine Lieferung oder eine sonstige Leistung handelt – gerade im Hinblick auf den Zeitpunkt der Steuerentstehung. ASR erläutert Ihnen nachfolgend die umsatzsteuerlichen Grundsätze und gibt Ihnen ein Prüfschema an die Hand, das die umsatzsteuerliche Einordnung erleichtert. |
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AUSGABE: ASR 9/2022, S. 8 · ID: 48537680
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