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KaufrechtGutgläubiger Erwerb bei gefälschtem Fahrzeugbrief

Abo-Inhalt25.10.20229204 Min. Lesedauer

| Beruft sich der Erwerber eines gebrauchten Fahrzeugs auf den gutgläubigen Erwerb von einem Nichtberechtigten, muss der bisherige Eigentümer beweisen, dass der Erwerber sich die Zulassungsbescheinigung Teil II (= Fahrzeugbrief) nicht hat vorlegen lassen. Das sagt der BGH. |

Ein italienisches Unternehmen hatte unter Einschaltung eines Vermittlers über ein deutsches Autohaus einen Gebrauchtwagen gekauft, um diesen in Italien weiterzuverkaufen. Doch das Autohaus hätte den Wagen eigentlich gar nicht verkaufen dürfen, da es selbst gar nicht Eigentümer war. Es hatte den Wagen nämlich nur von der damaligen Eigentümerin geleast. Der Vermittler holte das Auto beim Autohaus ab und brachte es nach Italien. Weil das italienische Unternehmen und die Eigentümerin darüber stritten, ob dem Vermittler bei der Abholung des Fahrzeugs eine gefälschte Zulassungsbescheinigung Teil II vorgelegt wurde, in der das Autohaus als Halter eingetragen war, landete der Fall vor Gericht.

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AUSGABE: ASR 11/2022, S. 1 · ID: 48598528

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