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TransparenzregisterTransparenzregister noch aktuell: Autohaus- Personengesellschaften noch bis 31.12. melden

Abo-Inhalt19.10.20229654 Min. LesedauerVon Dominik Gräf, Rechtsanwalt, Mainz

| Ende 2017 wurde das Transparenzregister eingeführt. Seitdem trifft die meisten Autohäuser in Deutschland die Pflicht, ihren wirtschaftlich Berechtigten an das Transparenzregister zu melden. Zum 31.12.2022 läuft nun auch die Übergangsfrist für Autohäuser in der Rechtsform der Personengesellschaft ab. Diese müssen sich bis 31.12. eintragen. ASR nimmt dies zum Anlass und erläutert, welche Autohäuser von der Meldepflicht betroffen sind und bis wann sie Angaben zum Transparenzregister mitteilen bzw. nachholen müssen. |

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AUSGABE: ASR 11/2022, S. 18 · ID: 48662409

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