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GewerbesteuerBFH am Zug: Erweiterte gewerbliche Grundstückskürzung für verpachtetes Autohaus?

Abo-Inhalt18.11.202210129 Min. LesedauerVon Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage

| Wird ein Autohaus gewerbesteuerpflichtig verpachtet, beantragt der Verpächter häufig die erweiterte gewerbliche Grundstückskürzung. Ziel: Den Gewinn aus der Verpachtung der Gewerbesteuer zu entziehen. Doch ob der Antrag zulässig ist, wenn der Verpächter in den Räumen zuvor ein eigenes Autohaus betrieben hat und daneben weitere Gewerbeeinheiten in dem Gebäudekomplex an andere Mieter überlässt, muss nun der BFH klären. ASR macht Sie nachfolgend mit den Einzelheiten vertraut. |

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AUSGABE: ASR 12/2022, S. 13 · ID: 48729589

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