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MitarbeiterbindungDie Inflationsausgleichsprämie: Warum nicht investiv statt konsumtiv im Autohaus nutzen?

Top-BeitragAbo-Inhalt24.11.20229642 Min. LesedauerVon Stefan Fritz, Geschäftsführender Gesellschafter Beratungs-GmbH, Bamberg

| Viele Autohausinhaber wollen ihren Mitarbeitern die neue Inflationsausgleichsprämie gewähren. Die Prämie muss zusätzlich zum Gehalt gezahlt werden – im „klassischen Zahlungsfall“ wird sie sozusagen „konsumtiv“ verwendet. Es geht aber auch anders. Die Inflationsausgleichsprämie kann auch „als Investition ins Autohaus“ gestaltet werden und so die Mitarbeiterbindung steigern – z. B. über ein Mitarbeiterbeteiligungsmodell. ASR klärt Sie auf. |

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AUSGABE: ASR 12/2022, S. 17 · ID: 48661503

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