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KaufrechtProbefahrt-Auto wirksam verkauft und übereignet

Abo-Inhalt24.11.20229801 Min. Lesedauer

| Vorsicht bei unbegleiteten Probefahrten: Wer einem vermeintlichen Kaufinteressenten ein Fahrzeug für eine Probefahrt überlässt, riskiert, dass der Interessent das Fahrzeug wirksam verkauft und übereignet. Das hat das OLG Celle entschieden. |

Im konkreten Fall hatte ein Autohaus einem Kaufinteressenten ein Fahrzeug zur Probefahrt überlassen. Der Interessent, der falsche Personalien angegeben hatte, kehrte nicht zurück. Stattdessen bot er das Fahrzeug auf Ebay an und verkaufte es gegen Barzahlung. Dem Käufer übergab er gefälschte Fahrzeugpapiere. Zwei Wochen später übergab der Käufer das Fahrzeug der Polizei, die es dem Autohaus zurückgab; das verkaufte das Fahrzeug im Anschluss für 35.000 Euro. Diesen Erlös verlangte der getäuschte Käufer heraus.

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AUSGABE: ASR 12/2022, S. 1 · ID: 48676866

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