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EnergiemanagementLast und Lust des Energieaudits im Autohaus: So nutzen Sie die gesetzliche Pflicht zu Ihrem Vorteil

Abo-Inhalt25.04.20234410 Min. LesedauerVon Erich Koller, beratender Ingenieur für Energie, Bau und Elektromobilität, Regensburg

| Seit 2015 gibt es für Nicht-KMU-Autohäuser die Pflicht zum Energieaudit nach DIN 16247. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen sehen vor, dass die Audits alle vier Jahre wiederholt werden. Deswegen müssen 2023 wieder viele Autohäuser ran und ein Wiederholungsaudit absolvieren. ASR zeigt, welche Autohäuser von der Energieaudit-Pflicht betroffen sind und wie sie das Audit als Chance für mehr Energieeffizienz im Autohaus nutzen. |

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AUSGABE: ASR 5/2023, S. 19 · ID: 49315266

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