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VerkehrssicherungspflichtBGH mahnt zur erhöhten Sorgfalt bei Bestellung und Weitergabe von Ersatzschlüsseln

Abo-Inhalt26.06.20235970 Min. Lesedauer

| Die Zeiten des Schlüsselkopierens an der Schleifmaschine sind passé. Wer einen neuen Schlüssel braucht, muss den beim Hersteller bestellen. Agieren Sie als Händler als Glied in der Beschaffungskette zu sorglos, haften Sie für einen mit dem beschafften Schlüssel begangenen Diebstahl. Das hat der BGH entschieden – und mahnt mit seinem Urteil alle Händler zur erhöhten Sorgfalt bei der Schlüsselbeschaffung. |

Vierfacher Auto-Diebstahl mit echten Ersatzschlüsseln

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AUSGABE: ASR 7/2023, S. 6 · ID: 49487494

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