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GeldwäschepräventionFIU-Typologiepapiere für die Kfz-Branche: Geldwäschepräventionskonzept aktuell halten!
Top-BeitragAbo-Inhalt27.06.20231996 Min. LesedauerVon Rechtsanwalt Andreas Glotz, Deutsche Gesellschaft für Geldwäscheprävention mbH, Köln
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Hinweis an Redaktion
| Die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) stellt in ihrem internen Bereich regelmäßig Typologiepapiere zur Verfügung, um auf bestimmte Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsaktivitäten aufmerksam zu machen. In der Kfz-Branche bisher wenig Beachtung fanden das im November 2022 aktualisierte Typologiepapier für Verpflichtete nach § 2 Abs.1 Nr. 16 Geldwäschegesetz (GwG) aus der Kfz-Branche sowie ein Typologiepapier, das die Sanktionsumgehung im Kfz-Handel in Folge des Ukraine-kriegs zum Anlass hat. ASR erläutert die Bedeutung für die Praxis. |
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AUSGABE: ASR 7/2023, S. 17 · ID: 48977645
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