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BuchführungKommt die E-Rechnungspflicht für inländische B2B-Umsätze?
| Das BMF hat einen Diskussionsentwurf zur Einführung von E-Rechnungen veröffentlicht. Es plant, zum 01.01.2025 die obligatorische E-Rechnung für inländische B2B-Umsätze zu starten. Nach den derzeitigen Vorstellungen des BMF müssten E-Rechnungen für alle Leistungen an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen ausgestellt werden, sofern die Leistungen im Inland steuerbar und steuerpflichtig sind und der leistende Unternehmer im Inland ansässig ist. |
Einige Punkte sind aktuell noch nicht bekannt; es könnte z. B. die Definition der E-Rechnung mit entsprechenden Normen präzisiert und vereinheitlicht werden. Auch ist noch unklar, ob auch eine feste Niederlassung die geforderte Ansässigkeit begründet, es Ausnahmen von der E-Rechnungspflicht für Kleinbetragsrechnungen oder andere Fälle geben wird oder es eine Staffelung zur Einführung geben wird. Fakt ist: Die aktuell geplante Einführung zum 01.01.2025 lässt nur einen überschaubaren Zeitrahmen, um die entsprechenden Anforderungen zu erfüllen.
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AUSGABE: ASR 7/2023, S. 4 · ID: 49511457