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AutoKaufrecht/LeasingEuGH hat entschieden: Kfz-Leasingvertrag ohne Kaufverpflichtung schließt Widerrufsrecht aus
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| Ein Verbraucher, der einen Leasingvertrag über ein Kraftfahrzeug ohne Kaufverpflichtung schließt, hat kein Widerrufsrecht. Dagegen kann ein Verbraucher, der einen Kreditvertrag im Hinblick auf den Kauf eines Fahrzeugs geschlossen hat, ohne dass er ordnungsgemäß über seine Rechte und Pflichten informiert wurde, jederzeit widerrufen, solange die Informationen nicht vollständig und zutreffend erteilt wurden, vorausgesetzt, der Widerruf erfolgt vor der vollständigen Erfüllung des Vertrags. Das stellt der EuGH klar. |
Verbraucher berufen sich nach Jahren vor Gericht auf ihr Widerrufsrecht
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AUSGABE: ASR 2/2024, S. 5 · ID: 49856160
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