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GeldwäschepräventionGeldwäschegesetz: Muss jedes Autohaus einen Geldwäschebeauftragten bestellen?
| Ein Leser möchte wissen: Ist es für alle Autohäuser verpflichtend, einen Geldwäschebeauftragten nebst Stellvertreter zu qualifizieren? Es gibt doch diese Größenklassen, nach denen nur Händler, die mindestens zehn Mitarbeiter im geldwäschesensiblen Bereich beschäftigen, einen Geldwäschebeauftragten bestellen müssen. Gelten diese Größenklassen auch ab 01.01.2024 noch? In unserem Autohaus sind nämlich nur sieben Mitarbeiter in dem Bereich beschäftigt, sodass wir ggf. aus der Pflicht rausfallen würden. |
Antwort | Die Größenklassen, die Sie ansprechen, sind längst überholt. Mittlerweile haben die Bundesländer eine Allgemeinverfügung erlassen, die jeden Kfz-Händler verpflichten, die Pflichten des Geldwäschegesetzes zu erfüllen. Dazu gehört auch, einen Geldwäschebeauftragten nebst Stellvertreter zu qualifizieren. Abgesehen von der expliziten Pflicht kann die Bestellung eines Geldwäschebeauftragten zudem eine geeignete interne Sicherungsmaßnahme im Rahmen des Risikomanagements in Ihrem Autohaus darstellen.
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AUSGABE: ASR 2/2024, S. 4 · ID: 49873253