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AutokaufrechtBGH: Einwandfrei heißt einwandfrei – Haftungsausschluss gilt nicht für vereinbarte Beschaffenheit
Abo-Inhalt15.05.2024602 Min. Lesedauer 
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| Wer eine bestimmte Beschaffenheit zusagt, kann sich nicht gleichzeitig auf einen allgemeinen Sachmangelhaftungsausschluss berufen. Das hat der BGH entschieden. ASR liefert die Details zum Urteil. |
Oldtimer-Kauf unter Ausschluss der Mängelhaftung aber mit Zusicherung
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AUSGABE: ASR 6/2024, S. 4 · ID: 50024678
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