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ComplianceGeldwäscheprävention: Sechs typische Stolperfallen, die Sie kennen und vermeiden sollten

Abo-Inhalt26.07.2024644 Min. LesedauerVon Rechtsanwalt Andreas Glotz, Rechtsanwalt, Geschäftsführer Deutsche Gesellschaft für Geldwäscheprävention mbH Köln und Tetiana Yurkiv, Köln

| Das Geldwäschegesetz (GwG) stellt in erster Linie ein Präventionsgesetz dar. Es wird erst dann repressiv, wenn Pflichtverletzungen festgestellt werden. Aus der Durchsicht von „Prangermitteilungen“ der Aufsichtsbehörden und aus Bußgeldprozessen stechen im Kfz-Handel eine Reihe von Mängeln immer wieder hervor. Damit Sie nicht ebenfalls über das GwG stolpern, macht ASR Sie auf sechs typische Fallen aufmerksam. |

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AUSGABE: ASR 8/2024, S. 22 · ID: 50081400

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