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ReparaturkostenKeine Aufschlüsselung der Lackierungskosten: AG Ahaus entkräftet Einwand der fehlenden Prüffähigkeit der Rechnung
Abo-Inhalt28.10.20243356 Min. Lesedauer 
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Aufschlüsselung ist zur Vermeidung von Schwierigkeiten empfehlenswert
| Manche Werkstatt weist die Lackierungskosten in der Reparaturrechnung als Gesamtbetrag aus. Regelmäßig kommt dann der Einwand des Versicherers, die Abrechnung ohne Aufschlüsselung der einzelnen abgerechneten Positionen führe zu einer fehlenden Prüffähigkeit der Rechnung. Mit einem solchen Einwand hat sich das AG Ahaus auseinandergesetzt. |
Das AG hat entschieden: Für eine Aufschlüsselung der Lackierungskosten besteht kein Bedürfnis, wenn diese bereits aus dem Schadengutachten detailliert ersichtlich sind (AG Ahaus, Urteil vom 18.09.2024, Az. 15 C 78/24, Abruf-Nr. 244377, eingesandt von Rechtsanwalt Matthias Reckels, Gronau).
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AUSGABE: ASR 11/2024, S. 1 · ID: 50214162
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