Dez. 2024
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UmsatzsteuerDifferenz- oder Regelbesteuerung: So üben Sie Ihr Wahlrecht richtig aus
Abo-Inhalt27.11.20243530 Min. LesedauerVon Diplom-Finanzwirt Rüdiger Weimann, Dozent, Lehrbeauftragter und freier Gutachter in Umsatzsteuerfragen, Dortmund
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Hinweis an Redaktion
| Viele Kfz-Händler wissen es nicht: Selbst wenn ein Gebrauchtwagen- geschäft die Voraussetzungen für die Anwendung der Differenzbesteuerung erfüllt, sind Sie nicht dazu verpflichtet, diese auch anzuwenden. Sie können die Differenzbesteuerung einfach „abwählen“. Wann der Verzicht für Sie sinnvoll ist und wie Sie im Einzelfall konkret vorgehen müssen, zeigt ASR. |
Inhaltsverzeichnis
- Das hat es mit der Differenzbesteuerung auf sich
- Differenzbesteuerung lässt sich „abwählen“
- B2B-Bereich: Verzicht auf Differenzbesteuerung kann lohnen
- Verkauf im Inland an einen Geschäftskunden
- Verkauf im Inland an einen Händler
- Verkauf innerhalb der EU
- Verkauf außerhalb der EU (Drittland)
- Einkauf von einem Händler
- ASR-Arbeitshilfe für das Tagesgeschäft
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AUSGABE: ASR 12/2024, S. 19 · ID: 50222253
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