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UmsatzsteuerWerkstatt repariert Lkw eines B2B-Kunden aus dem Drittland: Was gilt für die Umsatzsteuer?

Abo-Inhalt27.11.20243755 Min. Lesedauer

| Ein ASR-Leser betreibt eine Lkw-Werkstatt. Kürzlich hat ihm ein B2B-Kunde einen Lkw aus einem Drittland zur Reparatur gebracht. Danach ging der Lkw wieder zurück ins Drittland. Nun fragt sich der Werkstattbetreiber: Was gilt in Sachen Umsatzsteuer? |

Die Gretchenfrage lautet: Werklieferung oder Werkleistung?

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AUSGABE: ASR 12/2024, S. 12 · ID: 50239099

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