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AutokaufrechtRechtliche Grundlagen: So lässt sich der Käufer zuverlässig als „Verbraucher“ einordnen
Abo-Inhalt15.01.2025191 Min. Lesedauer
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Hinweis an Redaktion
| Der immer weiter zunehmende Verbraucherschutz, den die EU den Mitgliedsstaaten verpflichtend auferlegt, spielt rund um den Autokauf eine sehr große Rolle. Im Streitfall kann es von entscheidender Bedeutung sein, ob der Käufer als Verbraucher gehandelt hat. Denn nur der Verbraucher hat die Widerrufsrechte beim finanzierten Kauf, beim Fernabsatz und beim außerhalb der Geschäftsräume geschlossenen Vertrag. Und nur beim Verbraucher als Käufer gibt es die Pflicht zur vorvertraglichen Information und die Beweislastumkehr. ASR zeigt die Einzelheiten auf. |
Inhaltsverzeichnis
- Als Verbraucher handeln oder nicht – das ist hier die Frage
- Bis Feierabend Unternehmer – nach Feierabend Privatperson
- Die Grundvoraussetzung des Verbraucherhandelns
- Doppelnutzung: Mehr privat oder mehr gewerblich genutzt?
- Wenn der Verbraucher lügt
- Wenn sich der Existenzgründer vorbereitet
- Das gilt für die Beweislastverteilung in Zweifelsfällen
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AUSGABE: ASR 10/2025, S. 3 · ID: 50279029
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