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UmsatzsteuerNeues vom BMF mit Anpassungen im UStAE zu Nachweisen von Ausfuhrlieferungen
| Das BMF hat seine neuesten Änderungen im UStAE zu Nachweisen von Ausfuhrlieferungen durch geeignete Belege veröffentlicht. Die Änderungen berücksichtigen auch die sog. Missbrauchsrechtsprechung des EuGH. |
Wichtig | Die neuen Grundsätze sind auf alle offenen Fälle anzuwenden. Für Umsätze, die vor dem 01.01.2026 ausgeführt werden, wird es jedoch nicht beanstandet, wenn sich der leistende Unternehmer für die Nachweisführung auf die Unmöglichkeit bzw. Nichtzumutbarkeit der Vorgaben in § 9 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. d und § 17 Nr. 2 UStDV beruft und die Nachweise durch andere geeignete Belege zweifelsfrei erbringt (BMF, Schreiben vom 01.07.2025, Az. III C 3 – S 7134/00025/002/012, Abruf-Nr. 248951).
AUSGABE: ASR 11/2025, S. 2 · ID: 50473794

