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UmsatzsteuerRückabwicklung eines Kaufvertrags: Mit oder ohne Umsatzsteuer?
Ein ASR-Leser fragt: Ein Autohaus hat ein Wohnmobil an einen Privatkunden verkauft. In der Rechnung wurde Umsatzsteuer ausgewiesen. Nun muss das Geschäft rückabgewickelt werden. Muss das Wohnmobil mit oder ohne Steuer in Zahlung genommen werden?
Antwort — Bei der Rückabwicklung erfolgt kein Verkauf des Wohnmobils von dem Kunden an das Autohaus, sondern es wird der bisherige Kaufvertrag rückabgewickelt. Diese Rückabwicklung stellt aus umsatzsteuerlicher Sicht keine neue Lieferung, sondern die Rückgängigmachung des ursprünglichen Umsatzgeschäfts dar. Deshalb ist bei der Rückabwicklung eines umsatzsteuerpflichtigen Kaufvertrags das Fahrzeug mit Steuerausweis, also mit dem Bruttobetrag, zurückzunehmen. Der Kunde erhält vom Autohaus folglich den vollständigen bereits gezahlten Kaufpreis zurück.
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