Altersversorgung
Auch freiwillige Informationen müssen richtig und vollständig sein
LGP
25.02.2020
2 Min. Lesedauer
Arbeitgeber haben keine allgemeine Pflicht, die Vermögensinteressen des Arbeitnehmers wahrzunehmen. Erteilen sie jedoch Auskünfte, ohne dazu verpflichtet zu sein, müssen diese richtig, eindeutig und vollständig sein. Andernfalls haften sie ...