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Keine erste Tätigkeitsstätte trotz 0,03-Prozent-Regelung?

LGP
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15.03.2022
1 Min. Lesedauer

Die Anwendung der 0,03-Prozent-Regelung durch den Arbeitgeber allein stellt keine Zuordnungsentscheidung dar. Sie führt daher nicht automatisch zu der Annahme einer ersten Tätigkeitsstätte. Dies hat das FG Mecklenburg-Vorpommern entschieden ...

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