§ 7g EStGAdV betreffend Rückgängigmachung eines Investitionsabzugsbetrags für eine PV-Anlage
Abo-Inhalt 06.01.2025 3 Min. Lesedauer
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Hinweis an Redaktion
Es ist ernstlich zweifelhaft, ob ein im Jahr 2021 in Abzug gebrachter Investitionsabzugsbetrag (IAB) für eine im Jahr 2022 tatsächlich erworbene und nach § 3 Nr. 72 EStG steuerbefreite Photovoltaikanlage allein wegen des Inkrafttretens dieser Steuerbefreiung gemäß § 7g Abs. 3 Satz 1 EStG im Jahr 2021 rückgängig zu machen ist. |
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ID: 50252611
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