§ 19 EStGNachträglicher interner Versorgungsausgleich: Höhe des Versorgungsfreibetrags
Abo-Inhalt 06.01.2025 3 Min. Lesedauer
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Hinweis an Redaktion
Bei einer nachträglichen internen Teilung eines laufenden beamtenrechtlichen Versorgungsbezugs gilt für die vom Versorgungsbeginn abhängige Höhe des Versorgungsfreibetrags und des Zuschlags zum Versorgungsfreibetrag das Jahr des Eintritts des ausgleichpflichtigen Ehegatten in den Ruhestand auch als Versorgungsbeginn beim ausgleichsberechtigten Ehegatten. |
Grundsatz
ID: 50252499
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