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§ 9 EStGDoppelte Haushaltsführung: Kein Abzug der vom anderen Ehegatten geschuldeten Miete im Wege des Drittaufwands

Abo-Inhalt05.12.202588 Min. Lesedauer

Mietaufwendungen, die ein Ehegatte aufgrund eigener vertraglicher Verpflichtung getragen hat, kann der andere Ehegatte, ohne selbst Vertragspartner zu sein, grundsätzlich nicht im Wege des Drittaufwands als Werbungskosten abziehen.

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AUSGABE: AStW 1/2026, S. 19 · ID: 50642972

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2026

AStW
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Seite 16
05.12.2025
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