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§ 9 EStGDoppelte Haushaltsführung: Kein Abzug der vom anderen Ehegatten geschuldeten Miete im Wege des Drittaufwands
Abo-Inhalt05.12.202588 Min. Lesedauer
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Mietaufwendungen, die ein Ehegatte aufgrund eigener vertraglicher Verpflichtung getragen hat, kann der andere Ehegatte, ohne selbst Vertragspartner zu sein, grundsätzlich nicht im Wege des Drittaufwands als Werbungskosten abziehen.
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AUSGABE: AStW 1/2026, S. 19 · ID: 50642972
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