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§ 15a EStGFeststellung einer Gewinnhinzurechnung nach § 15a Abs. 3 EStG bei einer „entprägten“ KG
Abo-Inhalt05.12.202595 Min. Lesedauer
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Die sinngemäße Anwendung des § 15a EStG im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung führt dazu, dass für die Beteiligung des Kommanditisten einer „entprägten“ Gesellschaft einheitlich und einkünfteartenübergreifend zu verfahren ist. Dies gilt insbesondere für die Regelung des § 15a Abs. 3 EStG, der vereinfachend eine kompensierende Gewinnzurechnung bei „Überentnahmen“ vorsieht.
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AUSGABE: AStW 1/2026, S. 25 · ID: 50642975
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