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§ 9 EStGFlughafen als erste Tätigkeitsstätte einer angestellten Stewardess

Abo-Inhalt05.12.202591 Min. Lesedauer

Ist eine angestellte Flugbegleiterin von ihrem Arbeitgeber einem bestimmten Flughafen fest zugeordnet, so stellt das gesamte Flughafengelände als ortsfeste betriebliche Einrichtung die erste Tätigkeitsstätte für die Stewardess dar, wenn sie auf dem gesamten Flughafengelände nicht nur geringfügige Tätigkeiten ausübt. Eingeschlossen sind neben den Gebäuden auch Zu- und Abfahrtswege, Rollbahnen und die Parkplätze der Flugzeuge.

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AUSGABE: AStW 1/2026, S. 21 · ID: 50642973

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2026

AStW
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Seite 16
05.12.2025
76 Min. Lesedauer

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