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§ 9 EStGFlughafen als erste Tätigkeitsstätte einer angestellten Stewardess
Abo-Inhalt05.12.202591 Min. Lesedauer
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Ist eine angestellte Flugbegleiterin von ihrem Arbeitgeber einem bestimmten Flughafen fest zugeordnet, so stellt das gesamte Flughafengelände als ortsfeste betriebliche Einrichtung die erste Tätigkeitsstätte für die Stewardess dar, wenn sie auf dem gesamten Flughafengelände nicht nur geringfügige Tätigkeiten ausübt. Eingeschlossen sind neben den Gebäuden auch Zu- und Abfahrtswege, Rollbahnen und die Parkplätze der Flugzeuge.
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AUSGABE: AStW 1/2026, S. 21 · ID: 50642973
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