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DRG-AbrechnungStrukturprüfungen nach § 275d SGB V – wie geht es jetzt weiter?

Abo-Inhalt19.07.2021334 Min. LesedauerVon RA, FA für ArbR und MedR Dr. Tilman Clausen, armedis Rechtsanwälte, Hannover

| Wegen der Coronapandemie war die Prüfung von Strukturmerkmalen gemäß § 275d Sozialgesetzbuch (SGB) V (CB 01/2020, Seite 15) auf Eis gelegt worden, um die Krankenhäuser nicht zusätzlich zu belasten. Seitdem die Prüfrichtlinie des Medizinischen Dienstes (MD) Bund am 27.05.2021 veröffentlicht wurde (CB 07/2021, Seite 14), hat das Thema indes wieder Fahrt aufgenommen. Nicht nur das enge Zeitfenster für den Prüfantrag ist – trotz Fristverlängerung bis zum 15.08.2021 – für viele Krankenhäuser eine Herausforderung. Wie Sie die Zeit optimal nutzen und wie Sie sich gegen einen negativen Prüfbescheid des MD wehren können, zeigt dieser Beitrag. |

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AUSGABE: CB 8/2021, S. 3 · ID: 47505388

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