Juli 2022
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ArztHaftungNicht deutlich genug auf nötige Klinikeinweisung hingewiesen: 500.000 Euro Schmerzensgeld
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| Ein niedergelassener Gynäkologe teilte seiner Patientin mit, dass sie aufgrund ihres pathologischen CTG möglichst bald ins Krankenhaus müsse – dieser Hinweis erfolgte nach Ansicht des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm aber nicht eindringlich genug. Für die sich aus dem Versäumnis ergebende Schädigung des Neugeborenen hafteten daher nicht die Ärzte der Klinik, in der die Entbindung stattfand, sondern deren niedergelassener Kollege (Urteil vom 17.12.2021, Az. 26 U 102/20). |
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AUSGABE: CB 7/2022, S. 6 · ID: 48206193
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