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CBChefärzteBrief

KonsileWie sind bei GKV-Patienten Konsilleistungen zwischen Krankenhäusern abzurechnen?

Abo-Inhalt16.02.20232535 Min. LesedauerVon beantwortet von Ernst Diel, ehem. Leiter Grundsatzfragen PVS Büdingen

| Frage: „Wie wird abgerechnet, wenn gesetzlich versicherte Patienten (GKV-Patienten) während ihres stationären Aufenthalts vom Krankenhaus A ins Krankenhaus B gebracht werden, um dort konsiliarisch behandelt zu werden? Stellt dann Krankenhaus B eine Rechnung (gemäß Institutsleistung mit Faktor 1,0) an das Krankenhaus A? Oder gibt es noch andere Varianten? Kann Krankenhaus B noch zusätzlich der Krankenkasse etwas berechnen?“ |

Antwort: Im hier beschriebenen Fall kann das Krankenhaus B dem Krankenhaus A eine Rechnung stellen. Üblicherweise wird als Berechnungsgrundlage die GOÄ angewandt. Eine zusätzliche Abrechnung gegenüber der Krankenkasse durch Krankenhaus B ist nicht möglich!

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AUSGABE: CB 4/2023, S. 18 · ID: 49047086

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