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CBChefärzteBrief

Persönlichkeitsrecht96 Stunden ans Bett gefesselt, aber nicht durch Krankheit! – Verfassungsbeschwerde erfolgreich

Abo-Inhalt29.03.20233682 Min. LesedauerVon RA Dr. Matthias Losert, LL.M., Berlin

| Falls Sicherungsverwahrte zur medizinischen Versorgung temporär in ein Krankenhaus verlegt werden müssen, stellt sich regelmäßig die Frage, in welchem Umfang Sicherungsvorkehrungen zu treffen sind. Hierzu hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) einen Beschluss gefasst: Die Fesselung eines Sicherungsverwahrten über 96 Stunden an das Krankenbett verstößt gegen dessen Grundrechte (BVerfG, Beschluss vom 19.01.2023, Az. 2 BvR 1719/21). Zwar ist für die Fesselung von Sicherungsverwahrten die Justizvollzugsanstalt (JVA) verantwortlich, dennoch enthält das Urteil praktische Hinweise, die auch für Krankenhäuser relevant sind. |

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AUSGABE: CB 4/2023, S. 16 · ID: 49238716

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