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AufklärungKeine „Sperrfrist“ für die wirksame Einwilligung zur Durchführung eines medizinischen Eingriffs
Abo-Inhalt20.03.20233691 Min. LesedauerVon RAin Svenja Brungert, FAin MedR, Kanzlei am Ärztehaus, Münster
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| Signalisiert ein Patient nach ordnungsgemäßer Aufklärung unmittelbar verbal oder auch durch schlüssiges Verhalten, dass er eine Entscheidung zur Durchführung eines Eingriffs getroffen hat, handelt es sich um eine wirksame Einwilligung. Es besteht kein unbedingtes Bedürfnis, eine bestimmte Überlegungszeit abzuwarten, sofern der Patient eindeutig zeigt, dass er seinen Entscheidungsprozess abgeschlossen hat (Bundesgerichtshof [BGH], Urteil vom 20.12.2022, Az. VI ZR 375/21). Mit seinem Urteil scheint der BGH komplett anderer Auffassung als die Vorinstanz zu sein (s. u.), allerdings ist die Entscheidung unbedingt zu differenzieren. |
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AUSGABE: CB 4/2023, S. 8 · ID: 49240525
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