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CBChefärzteBrief

VergütungBei MD-Prüfung zur Qualitätssicherungsrichtlinie Bauchaortenaneurysma durchgefallen – und jetzt?

Abo-Inhalt21.06.20236527 Min. LesedauerVon RA, FA MedR Dr. Tilman Clausen, armedis Rechtsanwälte, Hannover

| Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat u. a. für zugelassene Krankenhäuser Richtlinien zur Qualitätssicherung erlassen. Deren Einhaltung hatte der Medizinische Dienst (MD) in den letzten Jahren aufgrund der COVID-19-Pandemie nicht geprüft. Inzwischen wird dies aber verstärkt nachgeholt. Unter den Krankenhausträgern sorgt dies für erhebliche Unruhe. Denn wer die Prüfung nicht besteht, muss mit enormen Umsatzverlusten rechnen. Prüfgegenstand sind u. a. die Qualitätssicherungsrichtlinie Bauchaortenaneurysma (QBAA-RL) und voraussichtlich ab dem 01.01.2024 die Richtlinie zur Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik (PPP-RL). Wie Sie auf einen negativen MD-Prüfbescheid zur QBAA-RL reagieren, lesen Sie in diesem Beitrag, ein Folgebeitrag befasst sich mit MD-Prüfungen zur PPP-RL. |

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AUSGABE: CB 7/2023, S. 2 · ID: 49538213

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