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CBChefärzteBrief
Juli 2023

ArbeitsrechtDas Hinweisgeberschutzgesetz schützt Whistleblower auch im Krankenhaus

Abo-Inhalt14.06.20236380 Min. LesedauerVon RA, FA ArbR und MedR Marc Rumpenhorst, Bochum

| Zum 02.07.2023 tritt das Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft. Ziemlich genau zehn Jahre, nachdem der Whistleblower E. Snowden seine Enthüllungen über die NSA öffentlich gemacht hat, wird die EU-Hinweisgeberrichtlinie – mit Verspätung – in nationales Recht umgesetzt. Bisher existierte in Deutschland kein „Whistleblower-Gesetz“, sondern lediglich eine uneinheitliche Einzelfall-Rechtsprechung. Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz soll der Schutz von Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese melden, mit dem Ziel gestärkt werden, dass ihnen keine Benachteiligungen im Arbeitsverhältnis drohen. Das gilt auch für Beschäftigte in Krankenhäusern. |

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AUSGABE: CB 7/2023, S. 7 · ID: 49532390

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